Vertragsrecht

Rechtsanwalt Ruffing ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1994 ausschließlich auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig, andere Rechtsgebiete werden von diesem nicht bearbeitet. Kernbereich des Zivilrechts ist das Vertragsrecht, sodass Rechtsanwalt Ruffing aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung in allen Problemen und Fragen des Vertragsrechts als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Rechtsanwalt Knut Ruffing

Ihr Experte für Vertragsrecht in Trier:
Rechtsanwalt Knut Ruffing

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1. Vertragsgestaltung zur Vermeidung von Auseinandersetzungen

Bereits vor Vertragsabschluss sollten Sie sich im Rahmen der Vertragsgestaltung und Vertragsvorbereitung eines qualifizierten Rechtsanwaltes bedienen, damit ihre rechtlichen Interessen im Rahmen des angedachten Vertrages berücksichtigt und rechtlich korrekt umgesetzt werden. Es liegt somit in Ihrer Hand, durch Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsanwaltes bereits im Vorfeld rechtlich eindeutige Regelungen im Vertrag zu treffen, um somit spätere Unklarheiten und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Versäumnisse, die im Rahmen der Vorbereitung eines entsprechenden Vertrages erfolgen, können später, nach Vertragsschluss, nicht mehr ohne weiteres korrigiert werden, rechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Vertragspartner sind somit vorprogrammiert.

Nutzen Sie unsere Erfahrung aus der Gestaltung folgender Verträge:
  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Dienstvertrag
  • Mietvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Maklervertrag
  • Verträge sui generis
Rechtsanwalt Ruffing verfügt über weitreichende Kompetenzen im Rahmen der Vertragsgestaltung und steht Ihnen von daher bei allen Fragen und Problemen der Vertragsgestaltung als verlässlicher Partner zur Verfügung.

Nutzen Sie unsere Erfahrung aus der Gestaltung folgender Verträge:
  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Dienstvertrag
  • Mietvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Maklervertrag
  • Verträge sui generis
Rechtsanwalt Ruffing verfügt über weitreichende Kompetenzen im Rahmen der Vertragsgestaltung und steht Ihnen von daher bei allen Fragen und Problemen der Vertragsgestaltung als verlässlicher Partner zur Verfügung.

2. Überprüfung bestehender Verträge

Bei Altverträgen ist zu berücksichtigen, dass sich die Rechtslage ändern kann dadurch, dass Gesetze verändert werden oder dass sich die Rechtsprechung zu verschiedenen Rechtsfragen ändert. Insofern ist es sinnvoll, dass bestehende Verträge überprüft werden, um Lücken, unwirksame Bestimmungen und Fallstricke aufzudecken. Sofern tatsächlich derartige Lücken oder Rechtsprobleme in Ihren Verträgen existieren sollte versucht werden, mit Zustimmung des Vertragspartners eine wirksame und klare Regelung herbeizuführen, um mögliche spätere gerichtliche Auseinandersetzungen, die immer zeitaufwändigen und kostenintensiv sind, zu vermeiden.

Rechtsanwalt Ruffing steht Ihnen auch hierbei als zuverlässiger Rechtsberater zur Seite.

3. Haftungsausschlüsse

Einen zentralen Bereich des Vertragsrechtes bilden die Regelungen zur Begrenzung der Haftung des Vertragspartners. Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es hierbei, Regelungen zu finden, die den Mandanten als Vertragspartner möglichst von einer Haftung freistellen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Zu weit gefasste Haftungsfreistellungen sind größtenteils unwirksam und bewirken das Gegenteil von dem, was ursprünglich angestrebt war. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf AGB-Verträge zu legen, das heißt auf Verträge, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind. Hier hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit generell nicht ausgeschlossen werden kann.

Rechtsanwalt Ruffing kann Sie aufgrund seiner jahrelangen Erfahrungen auf diesem komplexen und schwierigen Gebiet qualifiziert beraten und für Sie tätig werden.

Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Trier unter der Telefonnummer 0651 / 1 33 24 in Verbindung, hier kann Sie speziell Rechtsanwalt Ruffing auf dem Gebiet des Vertragsrechtes mit seinem Fachwissen motiviert und kompetent vertreten.


Rechtsanwälte Schneidern und Ruffing, Trier