Kaufrecht

Bei dem Kaufrecht, Kaufvertrag, handelt es sich um die Grundform des zivilrechtlichen Vertrages, mit dem wir alle täglich vielfältig konfrontiert werden.

Wesentliche und wichtige Kaufverträge werden in der Regel schriftlich abgeschlossen, so zum Beispiel der Kaufvertrag über das neue Auto oder ein neu angeschafftes gebrauchtes Fahrzeug, Kaufverträge über Immobilien bedürfen darüber hinaus der notariellen Beurkundung.

Im Kaufvertrag werden die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Darüber hinaus regelt der Gesetzgeber für beide Vertragsparteien vertragstypische Pflichten und Rechte.

Rechtsanwalt Ruffing ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Kaufrechts tätig.

Rechtsanwalt Knut Ruffing

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Zentrale Problematik im Kaufrecht stellt das Recht der Gewährleistung dar, das heißt der Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer bei Mängel der Kaufsache auf:
  • Nachbesserung bzw. Nacherfüllung
  • Vertragsrücktritt
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz
Bereits im Rahmen der Gestaltung des Kaufvertrages steht Ihnen Rechtsanwalt Ruffing als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung, um die rechtlichen Möglichkeiten zu Ihren Gunsten auszunutzen und auszuschöpfen, die der Gesetzgeber ermöglicht. So kann und sollte im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss für Sachmängel zu Gunsten des Verkäufers vereinbart werden, wobei der Gesetzgeber gemäß § 444 BGB geregelt hat, dass ein Gewährleistungsausschluss bei Arglist des Verkäufers unwirksam ist.

Es ist also im Kaufvertrag, ebenso wie im Vertragsrecht generell empfehlenswert, dass Sie sich bereits im Rahmen der Gestaltung des Kaufvertrages eines qualifizierten Rechtsanwaltes bedienen, um für Sie günstige und vor allen Dingen rechtlich wirksame Regelungen zu treffen.

In den Fällen, in denen die Parteien über einen abgeschlossenen Vertrag streiten bzw. über die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten streiten kann Sie Rechtsanwalt Ruffing über die Rechtslage, aufgrund seiner Fachkompetenz speziell auf dem Gebiet des Kaufvertragsrechtes, umfangreich beraten, eine verständliche Sprache und eine Beratung auf Augenhöhe ist hierbei für uns von wesentlicher Bedeutung.

Bei auftretenden Problemen und Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag sollten die Parteien zunächst versuchen, eine außergerichtliche Klärung und Regelung der Angelegenheit herbeizuführen. Erst wenn diese scheitert sollte die Angelegenheit letztendlich einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Bei allen Fragen rund um den Kaufvertrag und daraus resultierenden rechtlichen Problemen steht Ihnen Rechtsanwalt Ruffing mit seiner langjährigen Erfahrung speziell auf dem Gebiet des Kaufvertragsrechts jederzeit zur Verfügung. Mit großem Verhandlungsgeschick in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen wird er in der Lage sein, die für Sie auf rechtlicher Ebene maximal zu erzielenden Erfolge und Chancen zu realisieren.

Setzen Sie sich mit Rechtsanwalt Ruffing unter der Telefonnummer 0651 / 1 33 24 in Trier in Verbindung, um kurzfristig einen Besprechungstermin zu vereinbaren.


Rechtsanwälte Schneider und Ruffing, Trier