Erbrecht und Testament – ein Fachgebiet mit vielen Fallstricken

Rechtsanwalt Ruffing ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Erbrechtes tätig. Im Herbst 2013 hat er den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht mit bestem Erfolg abgeschlossen.
Besonders wichtig ist uns, dass wir uns tatsächlich Zeit für Sie und Ihre erbrechtlichen Probleme nehmen und in verständlicher Art und Weise mit Ihnen kommunizieren.
Höchste Fachkompetenz ist hierbei selbstverständlich.

Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten sind bei uns in besten Händen, Sie müssen sich um nichts mehr kümmern, wir regeln alles für Sie.

Rechtsanwalt Knut Ruffing

Ihr Experte für Erbrecht in Trier:
Rechtsanwalt Knut Ruffing

Jetzt Beratungstermin vereinbaren:

(0651) 1 33 24

info@schneider-ruffing.de


Vor einem Erbfall

Jeder Mandant hat es selbst in der Hand, durch eine vorsorgende Beratung und die Errichtung eines an die Bedürfnisse des Mandanten angepassten Testamentes spätere Streitigkeiten und Unklarheiten unter den Erben zu vermeiden.

Nach einer Emnid-Umfrage führt jeder 4. Erbfall zu einem Streit unter den Erben. Dieses resultiere unter anderem daraus, dass nur jeder Dritte ein Testament verfasst hat und damit eine Regelung über seinen Nachlass getroffen hat. Nichts ist ärgerlicher, als dass durch Erbstreitigkeiten nach einem Erbfall die gesamte Familie zerstritten ist und gegebenenfalls sich vor Gericht streitet.

Ordner mit Aufschrift: Erbschaft / Testament

Hat der Erblasser zum Beispiel über Testament oder Erbvertrag keine individuelle, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Regelung getroffen, wäre das im Erbfall vorhandene Vermögen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auf die nächsten Verwandten und seinen Ehegatten zu verteilen.
In zahlreichen Fällen entspricht die vom Gesetz vorgesehen Erbfolge aber nicht dem Willen des Erblassers. Im Einzelfall führt dies zu ungewollten Vermögensübertragungen oder für den verwitweten Ehepartner zu erheblichen finanziellen Einbüßen bis hin zur Bildung einer (gegebenenfalls nicht gewollten) Erbengemeinschaft. Es empfiehlt sich daher, den Vermögensübergang auf die nächste Generation aktiv zu gestalten und insbesondere rechtzeitig zu planen.

Wir legen insofern einen besonderen Schwerpunkt darauf, Ihre Wünsche und individuellen Bedürfnisse im Vorfeld exakt und ausführlich zu ermitteln, um sodann maßgeschneiderte Testamente, Verfügungen und Verträge für Sie zu entwerfen und zu gestalten, selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebenssituation als Ehepartner, unverheiratete oder geschiedene Person, mit oder ohne Kinder und Abkömmlinge, oder als Unternehmer.

Derartige Testamente sollten immer durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt erstellt werden, da von Privatpersonen ohne rechtliche Beratung erstellte Testamente häufig aufgrund unklarer oder unwirksamer Formulierungen zu Streitigkeiten unter den Erben führen.

Testament und Testierfähigkeit

Ebenso erstellen wir für Sie individuelle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.


Nach einem Erbfall

Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich bei auftretenden Problemen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, z.B.

  • Erbscheinsantrag bei dem zuständigen Nachlassgericht
  • Erbausschlagung und Begrenzung der Haftung des Erben bei unbekannter Nachlasshöhe
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Nachlasssicherung
  • Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen
  • Abwicklung des gesamten Erbfalls

Wir beantragen einen Erbschein für Sie und kümmern uns um alles.


Wir vertreten Sie somit in allen Phasen eines erbrechtlichen Mandates engagiert und mit viel Einfühlungsvermögen.

Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung speziell auf dem Fachgebiet des Erbrechts und kontaktieren Sie uns unter (0651) 1 33 24 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@schneider-ruffing.de.

Wir unterstützen Sie gerne.