Mietrecht

Rechtsanwalt Ruffing ist seit nunmehr 20 Jahren auf das Gebiet des Mietrechts spezialisiert.
Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung sind ihm die Probleme und Fallstricke im Mietrecht bestens bekannt.

Die Problemkreise im Wohnraummietrecht als auch im gewerblichen Mietrecht sind äußerst komplex und weitreichend, deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, bereits vor Abschluss des Mietvertrages einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt zurate zu ziehen, damit dieser bereits im Vorfeld Probleme aufdecken und eliminieren kann.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Schneider & Ruffing, hier speziell Rechtsanwalt Ruffing steht Ihnen in allen Phasen des Mietverhältnisses als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.

Rechtsanwalt Knut Ruffing

Ihr Ansprechpartner für Mietrecht in Trier: Rechtsanwalt Knut Ruffing

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I. Wohnraummietvertrag

Wie bereits dargelegt ist es für den Vermieter als auch für den Mieter vor Abschluss eines Mietvertrages durchaus sinnvoll, einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt zurate zu ziehen.

Gerade für Mieter ist der über viele Seiten sehr umfangreiche Mietvertragstext häufig unverständlich, vielen Mietern ist nicht bewusst, was sie konkret unterschreiben, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Mietvertrag ergeben.

Im Rahmen der Mietvertragsverhandlung kann der Mieter auf die Vertragsgestaltung und Vertragsbedingungen Einfluss nehmen und somit spätere Probleme bei der Vertragsabwicklung und Vertragsbeendigung vermeiden.

So stellt sich bereits häufig die Frage, wer überhaupt Mieter oder Vermieter sein soll, ein Ehepartner/Lebenspartner alleine oder beide gemeinsam? Dies hat Auswirkungen im Rahmen einer Beendigung des Mietverhältnisses, wer muss oder kann kündigen.

Für den Vermieter sind die Regelungen im Mietvertrag von grundlegender Bedeutung.
Eine Vielzahl von Vertragsbedingungen kann der Vermieter im Mietvertrag regeln, unterlaufen hier Fehler oder werden Vertragsbedingungen nicht oder nicht ordnungsgemäß geregelt kann dies für den Vermieter äußerst nachteilhaft sein.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung auf das Gebiet des Mietrechtes kann Rechtsanwalt Ruffing Sie insbesondere bei den folgenden Fragen und Problemen hochqualifiziert beraten und vertreten:

1. Abschluss des Mietvertrages

Hier stellt sich bereits die Frage, unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel ein befristetes Mietverhältnis abgeschlossen werden kann.

Ebenso ist es möglich, dass die Parteien beidseitig das Recht zur ordentlichen Kündigung für bis zu vier Jahren ausschließen.

2. Einzelne Vertragsbedingungen

Von entscheidender Bedeutung sind die einzelnen Regelungen im Mietvertrag.
So zum Beispiel die Kleinreparaturklausel, an die Voraussetzungen einer wirksamen Kleinreparaturklausel sind hohe Bedingungen gestellt.

3. Rechtslage im laufenden Mietverhältnis

Im Rahmen des laufenden Mietverhältnisses können ebenfalls eine Vielzahl von Problemen auftauchen, die in die Hand eines qualifizierten, auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwaltes gehören, z. B.
Mieterhöhung durch den Vermieter:

Ein Mieterhöhungsverfahren ist ein sehr komplexes und schwieriges Verfahren, welches an enge Voraussetzungen und Formalien gebunden ist. Für einen juristischen Laien ist dies kaum wirksam durchzuführen, insofern sollte sich der Vermieter diesbezüglich eines qualifizierten Rechtsanwaltes bedienen z. B.
Mietmängel und Mietminderung:

Umgekehrt ist das Thema Mietminderung und Mietmängel für den Mieter ein wesentlicher Punkt.
Primär ist das Interesse des Mieters selbstverständlich darauf gerichtet, dass Mietmängel durch den Vermieter beseitigt werden.
Gerade bei den vielseits bekannten Fällen der Schimmelpilzbildung in der Wohnung beruft sich demgegenüber der Vermieter meistens darauf, dass keine bauseits bedingten Mängel vorliegen sondern ein fehlerhaftes Lüftungsverhalten des Mieters.

Diese Auseinandersetzung mit dem Vermieter wird der Mieter in den meisten Fällen nicht erfolgreich führen können, sofern er keinen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzieht.

Als Mittel, um bei Mängeln Druck auf den Vermieter auszuüben, steht dem Mieter das Mietminderungsrecht zur Seite.
Dies sollte jedoch vorsichtig ausgeübt werden, da sich hieraus auch erhebliche Nachteile zu Lasten des Mieters ergeben können, sofern z.B. der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt.

4. Im Rahmen der Beendigung des Mietverhältnisses treten ebenfalls wiederum eine Vielzahl von Problemen und Fragen auf.

Zu berücksichtigen ist zunächst, dass für Mieter und Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen bestehen, je nach Dauer des Mietverhältnisses.

Das Mietverhältnis ist durch den Vermieter lediglich kündbar, sofern konkrete, durch das Gesetz definierte Kündigungsgründe vorliegen. Gerade für den Vermieter kann eine unwirksam ausgesprochene Kündigung erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Nach einer ausgesprochenen Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter, sofern der Mieter nicht freiwillig ausgezogen ist, die Wohnung nicht im Rahmen der Selbsthilfe räumen, vielmehr muss in einem derartigen Fall bei dem zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage eingereicht werden.

Spätestens hier sollte der Vermieter einen für das Mietrecht qualifizierten Rechtsanwalt einschalten, um die notwendigen rechtlichen Prüfungen vorzunehmen und die Räumungsklage einzureichen.

II. Gewerblicher Mietvertrag

Das gewerbliche Mietrecht ist im Wesentlichen dadurch geprägt, dass hier sehr viel weitreichendere Regelungen zwischen den Vertragsparteien zulässig sind als im Wohnraummietvertrag.
Die überwiegende Zahl der gesetzlichen Bestimmungen ist in gewerblichen Mietverträgen abdingbar.

Insofern ist es bereits vor Abschluss des Mietvertrages äußerst sinnvoll, dass ein auf das Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt zunächst die Wünsche und Interessen der Vertragsparteien aufnimmt und sodann mit der Vertragsgestaltung beauftragt wird, um sodann einen Mietvertrag zu verfassen, der die rechtlichen Möglichkeiten des Mandanten komplett ausschöpft.

Mietzeit

Bereits vor Abschluss des Mietvertrages muss eine Vielzahl von rechtlichen Problemen, gerade im gewerblichen Mietrecht, beachtet und geklärt werden, zum Beispiel

  • befristetes Mietverhältnis oder unbefristetes Mietverhältnis

  • Optionsrecht zu Gunsten des Mieters, welche Rechte und Pflichten ergeben sich hieraus?


Mietzweck

Welche Nutzung ist im Mietobjekt zulässig, gibt es rechtliche Einschränkungen der Nutzung?
Gibt es eine Betriebspflicht?

Mietzins

Welche Miete soll vereinbart werden, Pauschalmiete, Umsatzmiete?

Welche Möglichkeiten der Mietsteigerung soll es für den Vermieter geben, wie zum Beispiel Staffelmietvereinbarung, Indexklausel zur automatischen Wertsicherung, Gutachterklausel?
Die Möglichkeiten sind hier äußerst vielfältig.

Betriebskosten

Welche für das Objekt entstehenden Kosten sollen und können auf den Mieter umgelegt werden?

In diesem Zusammenhang steht die jährlich zu erstellende Betriebskostenabrechnung, die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer derartigen Betriebskostenabrechnung.

Schönheitsreparaturen und Endrenovierungsklausel

Hierbei handelt es sich um für den Vermieter und den Mieter äußerst wichtige Regelungen mit weitreichenden Konsequenzen.
Spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses stellt sich die Frage, welche Verpflichtungen der Mieter aus den entsprechenden Regelungen im Mietvertrag übernommen hat.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer Endrenovierungsklausel stellt, die durch einen juristischen Laien schwer zu erfüllen sind.


Wie die beispielhafte Auflistung zeigt gibt es bereits im Rahmen der Gestaltung des Mietvertrages eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und Fallstricken, sodass gerade im Gewerberaummietrecht zwingend ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte.

Diesbezüglich als auch bei sämtlichen auftretenden Problemen und Rechtsfragen im Rahmen eines laufenden Mietverhältnisses steht Ihnen die Kanzlei Rechtsanwälte Schneider & Ruffing in Trier, hier speziell Rechtsanwalt Ruffing aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Rechtsprobleme und vertreten Sie gerne mit hohem Engagement und Durchsetzungsvermögen.

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