Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Ruffing ist seit nunmehr 20 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig.

Die Kanzlei Schneider & Ruffing in Trier vertritt hierbei Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gleichermaßen mit großem Engagement, um die Interessen und Rechte des Mandanten außergerichtlich oder vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen.

Aufgrund unserer langjährigen beruflichen Erfahrung und einem hohen Maß an Empathie und Verhandlungsgeschick können wir bereits oftmals außergerichtlich für die Mandanten eine Erledigung der Angelegenheit im Sinne der Durchsetzung der Interessen des Mandanten herbeiführen, sodass sich häufig gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden lassen.

Sofern arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen erforderlich werden können Sie ebenso sicher sein, dass wir Ihre rechtlichen Interessen engagiert durchsetzen werden, höchste fachliche Kompetenz ist hierbei selbstverständlich.

Rechtsanwalt Knut Ruffing

Ihr Experte für Arbeitsrecht in Trier:
Rechtsanwalt Knut Ruffing

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info@schneider-ruffing.de


Schwerpunktmäßig werden von uns auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes folgende arbeitsrechtliche Probleme bearbeitet:

Vertretung von Arbeitnehmern:
  • Abschluss und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Arbeitsentgelt oder sonstigen vertraglichen Ansprüchen vor den Arbeitsgerichten
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Weihnachtsgeld und sonstigen Gratifikationen gegenüber dem Arbeitgeber
  • Überprüfung von arbeitgeberseitigen Kündigungen und Durchführung von Kündigungsschutzklagen bei den Arbeitsgerichten
  • Berechnung und Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber bei arbeitgeberseitiger Kündigung
  • Überprüfung und Abwehr von Ansprüchen des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Fortbildung- und Weiterbildungskosten

Vertretung von Arbeitgebern:
  • Vorbereitung und Fertigung von Arbeitsverträgen entsprechend ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen
  • Vorbereitung und Durchsetzung von arbeitgeberseitigen Kündigungen gegenüber dem Arbeitnehmer
  • arbeitgeberseitige Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Arbeitnehmer bei Verursachung eines Schadens durch den Arbeitnehmer
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen hochmotiviert und mit hoher Fachkompetenz mit unserem engagierten Team für alle arbeitsrechtlichen Fragen und Probleme jederzeit zur Verfügung.
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, damit wir für Sie tätig werden können.


Rechtsanwälte Schneider und Ruffing in Trier